Unsere Leistungen
Kurz und knapp zusammengefasst
CE-Kennzeichnung:
Wenn Sie als Hersteller einer Maschine oder Anlage diese in der Europäischen Union vertreiben wollen, ist die CE-Kennzeichnung und das Konformitäts-Bewertungsverfahren für Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.
Wir unterstützen Sie bei der:
- Richtlinien- und Normenrecherche
- Erfassung der Gefahrenstellen Ihrer Anlage oder Maschine
- Festlegung der Lebensphasen, in denen die Gefahren auftreten
- Ermittlung der Gefahren nach EN ISO 12100 und weiterer Normen
- Risikobeurteilung
- Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Vermeidung und Reduzierung der ermittelten Gefahren
Eigenkonstruktionen und Vorrichtungen müssen ebenfalls den Sicherheitskriterien der geltenden Richtlinien entsprechen und müssen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung besitzen, wenn eine der Richtlinien greift. Auch hier können wir Ihnen die notwendigen Unterstützungen anbieten und die Aufgaben für Sie übernehmen.
Außerdem beraten und unterstützen wir Sie bei der
- Erstellung der Betriebsanleitung,
- Erstellung der Konformitäts- oder Einbau-Erklärung,
- Übersetzung Ihrer Dokumentation in die Sprache des Betreibers.
Die fertige Dokumentation kann bei uns zur Sicherung digital hinterlegt werden und auch der marktaufsichtsführende Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Sicherheitsüberprüfungen:
- Prüfung von Regalsystemen
- Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren nach ASR 1.7
- Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Prüfung von Leitern und Tritten
Wir erstellen für jedes geprüfte Betriebsmittel ein Protokoll welches den Zustand am Tage der Prüfung wiedergibt.
Die Betriebsmittel müssen eindeutig zu identifizieren sein. Dies bedeutet, dass entweder bereits eine Kennzeichnung der Betriebsmittel vorliegt oder wir dies nach Rücksprache und Beauftragung für Sie übernehmen.
Schweißtechnische Prüfung:
PT-Prüfung (Farbeindringprüfung)
Wir übernehmen für Sie die Prüfung von Schweißnähten, Schmiedeteilen und Gussbauteilen durch Anwendung der Farbeindringprüfung.
Die Prüfung wird durch einen PT2-Prüfer durchgeführt.